Sozialer Auftrag
Der soziale Auftrag kommt in § 2 des Gesellschaftsvertrages der Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA) gGmbH zum Ausdruck:
Gegenstand des Unternehmens ist die ideelle und die materielle Förderung und Unterstützung zur Eingliederung solcher Jugendlicher und Erwachsener in das Arbeitsleben, die ohne besondere Hilfen auf dem „allgemeinen Arbeitsmarkt“ nicht dauerhaft Fuß fassen können, weil sie durch seelische Krankheiten, andere Behinderungen oder durch Langzeitarbeitslosigkeit in ihrem Leistungs- bzw. Anpassungsvermögen eingeschränkt sind, diese Beeinträchtigungen jedoch nicht so schwer sind, dass für sie die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfB) in Frage kommt bzw. auf Dauer zu vertreten sind.
Nach einer seelischen Erkrankung brauchen Menschen häufig viel Zeit, um die Belastungen des Arbeitsalltages bewältigen zu können. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Rückgewinnung von Eigenständigkeit und die Fähigkeit zur aktiven Lebensgestaltung. In der AGA finden Menschen nach einer seelischen Erkrankung einen Rahmen, in dem die notwendige Geduld aufgebracht wird, das eigene Potenzial zu entwickeln und die individuelle Leistungsfähigkeit auszubalancieren. Hierzu gehört auch das Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen. Dieser Prozess wird pädagogisch begleitet.